Mittwoch, 2.2.2022
Kein Arbeitslosengeld bei Pflege der Mutter

Pflegetätigkeiten im Sinne des § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise an einen Bezug von SGB-III-Leistungen anschließen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und den Anspruch eines Mannes auf Arbeitslosengeld während der Pflege seiner Mutter verneint.

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