Freitag, 27.11.2020
Nachbarn müssen Pferdehaltung in baurechtswidrigem Offenstall nicht dulden

Nachbarn müssen keine Pferdehaltung in einem Offenstall in unmittelbarer Nähe zu ihrem Einfamilienhaus dulden, wenn der Stall ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.11.2020 entschieden und einen Unterlassungsanspruch bejaht.

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