Nachbarn müssen keine Pferdehaltung in einem Offenstall in unmittelbarer Nähe zu ihrem Einfamilienhaus dulden, wenn der Stall ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.11.2020 entschieden und einen Unterlassungsanspruch bejaht.
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