Dienstag, 9.3.2021
Keine Mitbestimmung bei der Anrechnung von Ruhepausen

Bei der Frage der Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit hat der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dabei handele es sich um eine Entscheidung, die bereits vorab getroffen worden und damit "extern vorgegeben" sei.

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