Donnerstag, 13.6.2024
Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser gestärkt

Staatenlose Palästinenser, die beim UNRWA-Hilfswerk registriert sind, sind grundsätzlich als Flüchtlinge anzuerkennen, wenn das Hilfswerk im betreffenden Gebiet menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Das hat der EuGH entschieden.

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