Die Afd-Bundestagsfraktion ist beim BVerfG mit einer Organklage gegen die Beteiligung Deutschlands am EU-Wiederaufbaufonds "Next Generation EU" gescheitert. Das BVerfG hat die Klage als unzulässig verworfen: Es habe bereits im Dezember 2022 bestätigt, dass die Beteiligung verfassungskonform sei.
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