Der Schulverein einer Freien Waldorfschule in Göppingen durfte die Verträge mit Schülerinnen kündigen, nachdem deren Eltern per E-Mail Drohungen, Unterstellungen und Vorwürfe im Hinblick auf die schulische Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen gegenüber den Lehrkräften und der Geschäftsleitung der Schule ausgesprochen hatten. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart per Eilbeschluss bestätigt. Es fehle sowohl am Anspruch als auch am Verfügungsgrund.
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