Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 04.05.2022 die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt für den Neubau der Bundesautobahn A 14 zwischen Osterburg und Seehausen abgewiesen. Nunmehr gibt es lediglich für einen Abschnitt in Brandenburg noch keinen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss.
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