Nicht jede moralisch unangebrachte Äußerung, die das nationalsozialistische Unrecht verharmlost, ist als Volksverhetzung strafbar. Bei einem "Nicht Geimpft"-Stern auf Facebook gebe es weder einen Bezug zu einer konkreten Völkermordhandlung noch sei das Bild geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, so das OLG Braunschweig.
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