Freitag, 4.2.2022
Kein Anspruch eines Bodenschutzvereins auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung

Die Anerkennung einer Umweltvereinigung auch als Naturschutzvereinigung setzt voraus, dass nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Nicht anerkannt werden als Naturschutzvereinigung kann deswegen eine Vereinigung, die sich auf den Schutz des Bodens beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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