Dienstag, 7.11.2023
Sterbewillige dürfen keine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital kaufen

Sterbewilligen bleibt der Erwerb des tödlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital versagt. Dies sei verfassungskonform, um einen gefährlichen Miss- und Fehlgebrauch zu verhindern, so das BVerwG. Es gebe andere Möglichkeiten, um das eigene Leben medizinisch begleitet zu beenden.

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Mittwoch, 9.8.2023
Arzt darf Betäubungsmittel zur Selbsttötung nicht einführen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster einem Arzt die Einfuhr von Natrium-Pentobarbital nicht erlauben. Auch die Abgabe des Mittels an seine Patienten zum Zweck der Selbsttötung bleibt verboten.

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