Freitag, 5.4.2024
Notarielles Nachlassverzeichnis: Notar muss nicht unbegrenzt nachforschen

Bei einem notariellen Nachlassverzeichnis gibt es öfter Streit darüber, ob das Verzeichnis vollständig ist und der Notar genügend ermittelt hat. Laut BGH muss der Notar aber ohne konkrete Anhaltspunkte nicht in alle Richtungen ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren.

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