Donnerstag, 22.10.2020
Ärztlicher Strohmann für Abrechnungsbetrug
Ein Vertragsarzt als Gesellschafter eines Medizinischen Versorgungszentrums hat keine Berechtigung, gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen, wenn er nur zum Schein eingesetzt wird. Jegliche Abrechnung ist dann als Betrug zu werten. Das hat der Bundesgerichtshof am 19.08.2020 entschieden. Mehr lesen