Mittwoch, 14.9.2022
Moschee zu langsam erbaut: Erbbaurecht fällt zurück an Stadt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag einen muslimischen Verein zur Rückübertragung des Erbbaurechts eines mit einer Moschee bebauten Grundstücks verpflichtet und sein Begehren auf Übertragung des Grundstückseigentums abgewiesen. Der Verein sei der vertraglich bindenden Zusage, die Moschee fristgerecht zu bauen, schuldhaft nicht nachgekommen, heißt es in dem Urteil. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde allerdings zugelassen.

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