Mittwoch, 3.11.2021
Verkauf von Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit wird erleichtert

Der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wird erleichtert. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde eine entsprechende Regelung im Zuge der Novellierung der Preisangabenverordnung eingeführt, die mit einem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts im Mai 2022 in Kraft treten werde.

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