Komplizierte Neuauszeichnung entfällt
Werde der Gesamtpreis wegen des drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht, so entfalle künftig die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises. Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums könnten dann beispielsweise einfach mit einem "30%-billiger"-Aufkleber versehen werden, ohne dass ein neues Preisschild erstellt werden muss. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwoch mitteilte, könnten so solche Lebensmittel leichter verkauft werden, da eine komplizierte Neuauszeichnung nicht erforderlich sei. Entscheidend sei, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die Ware für den zeitnahen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei.