Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat am Donnerstag die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre diskutiert. Wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte, waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin einig, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. Uneins waren sie bei der Urteils- und Einsichtsfähigkeit 16-jähriger Jungwähler.
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