Mittwoch, 20.12.2023
Mindestabstandsgebot nicht eingehalten: Berliner A 4-/A 5-Beamtenbesoldung verfassungswidrig
Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 für die Jahre 2016 bis 2018 und A 5 für die Jahre 2018 und 2019 war nach Ansicht des VG Berlin verfassungswidrig zu niedrig. Der erforderliche Mindestabstand zwischen Beamtenlohn und Grundsicherung fehle, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nun soll das BVerfG entscheiden. Mehr lesen