Eltern müssen keinen Ergänzungspfleger einbeziehen, um das Miteigentum an einem unvermieteten oder nicht verpachteten Grundstück an ein minderjähriges Kind zu übertragen. Ohne zusätzliche vertragliche Verpflichtungen hält der BGH daran fest, dass der Erwerb lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
Mehr lesenZum beim Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögen zählt auch ein auf Zahlung von Insolvenzgeld beruhendes Kontoguthaben. Laut Bundessozialgericht ist bei der Frage der Beschränkung der Haftung auf das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen grundsätzlich nur eine Saldierung von Schuld und Vermögen entscheidend. Unerheblich sei, ob es sich dabei um nicht pfändbare Zuflüsse handele.
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