Montag, 30.5.2022
Anforderungen an eine Mieterhöhung nach dem Wohnungsbindungsgesetz

Ein Vermieter erläutert sein Mieterhöhungsverlangen bereits dann formell ausreichend, wenn er in seinem Schreiben die Gründe und die Beträge der einzelnen laufenden Aufwendungen angibt. Dabei dürften die formellen gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht überspannt werden, betont der Bundesgerichtshof. Wichtig sei, dass nicht jeder einzelne Schritt der Berechnung detailliert begründet werden müsse.

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Freitag, 24.9.2021
Mitschicken des Mietspiegels nicht notwendig

Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht. Der Bundesgerichtshof betonte auch einmal mehr, dass mögliche formelle Fehler des Mieterhöhungsverlangens keine Frage der Zulässigkeit der Zustimmungsklage sind, sondern erst in der Begründetheit geprüft werden.

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