Wer an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, muss sein Fahrverhalten entsprechend einrichten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Der BGH hat entschieden, dass Passierende nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen dürfen.
Mehr lesen