Dienstag, 30.3.2021
Arbeitgeber trägt Risiko pandemiebedingter Betriebsschließung

Ein Arbeitgeber muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit der pandemiebedingten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung gehöre zum Betriebsrisiko, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

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