Kosten für die Verkehrspolizei dürfen nicht in die Lkw-Maut eingerechnet werden. Da das aber vom 1. Oktober 2015 bis 27. Oktober 2020 geschah, muss die Bundesrepublik die Mautgebühren einem Speditionsunternehmen insoweit zurückerstatten – plus Zinsen, wie das VG Köln entschieden hat.
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