Mittwoch, 3.7.2024
Auslieferungsfahrer können für abgrenzbares Liefergebiet eigenen Betriebsrat wählen
Fahrer eines Lieferdienstes, die mittels App eingesetzt werden, können für ein abgrenzbares Liefergebiet einen eigenständigen Betriebsrat wählen. Dies hat das ArbG Aachen mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss klargestellt. Die Arbeitgeberin hielt die Wahl für unwirksam. Mehr lesen
Donnerstag, 20.10.2022
Keine Betriebsratswahl bei Lieferdienst "Gorillas" in Berlin

Wurde kein ordnungsgemäßer Wahlvorstand zur Einleitung der Wahl gebildet, so darf eine geplante Betriebsratswahl nicht stattfinden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und eine für den 19.10.2022 für das "Warehouse Schöneberg" geplante Betriebsratswahl untersagt. Damit war der Eilantrag der Betreiberin des "Warehouse Schöneberg", einem Unternehmen des Lieferdienstes "Gorillas", erfolgreich.

 

 

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