Schnell die Revision zurücknehmen, wenn sich eine Niederlage durch Grundsatzurteil abzeichnet? Die sogenannte Flucht in die Revisionsrücknahme soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens.
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