Montag, 11.7.2022
Lastschriftenbetrug durch Verwendung unrichtiger Daten

Wer seine Bank schädigt, indem er Lastschriften von nicht existierenden Personen und Konten einreicht, begeht den Computerbetrug durch Verwendung unrichtiger Daten. Der Bundesgerichtshof erklärt, die andere Variante "unbefugte Verwendung" setze regelmäßig "richtige" Daten voraus. Nutze der Täter aber Fantasie-IBANs, gebe es keine entsprechenden Konten mit diesen Daten.

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