Donnerstag, 30.6.2022
Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmittelhandel

Wer illegale Drogen einpackt, in ein Auto lädt und sie anschließend transportiert, ist nicht unbedingt ein Drogenhändler. Der Bundesgerichtshof verlangt eine genaue Prüfung, inwieweit der Täter ein eigenes Interesse am Erfolg des Geschäfts und die Tatherrschaft hat, um zu bestimmen, ob er als Mittäter oder nur als Gehilfe zu bestrafen ist. Ohne weitere Umstände sei aber hier nur die Beihilfe zum Drogenhandel anzunehmen.

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