Montag, 17.1.2022
Kroatisches Urteil auf Rückzahlung von Ausbildungskosten anzuerkennen

Ein kroatisches Urteil, das dazu verpflichtet, vom Arbeitgeber übernommene Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen, ist in Deutschland anzuerkennen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit der kroatischen Gerichte stehe nicht entgegen, wenn sie im kroatischen Verfahren nicht erhoben worden war.

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