Dienstag, 16.5.2023
Kein Schmerzensgeld für psychische Belastung wegen verunreinigten Medikaments

Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, nur um 0,02%, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld in Höhe von 21.500 Euro ab.

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