Der BGH hat einen Schlussstrich unter einen Fall krimineller Verquickung von Amtspflichten und Freundschaftsdiensten in Karlsruhe gezogen. Für den Amtsrichter, der einem befreundeten Autohändler immer wieder rechtlich mit Rat und Tat ausgeholfen hatte, bleibt es bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Mehr lesenJetzt ist es rechtskräftig: Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann muss 21.000 Euro Strafe zahlen. Der BGH hat die Verurteilung wegen Vorteilsannahme bestätigt. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt.
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