Urteil gegen Frankfurter Ex-OB Feldmann ist rechtskräftig

Jetzt ist es rechtskräftig: Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann muss 21.000 Euro Strafe zahlen. Der BGH hat die Verurteilung wegen Vorteilsannahme bestätigt. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt.

Das Landgericht hat Feldmann im Dezember vergangenen Jahres in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt. Zwei Fälle wurden dabei verhandelt. Zum einen ging es um die Anstellung seiner späteren Ehefrau in einer deutsch-türkischen Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main. Dort bekam sie "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt und einen Dienstwagen, den sie auch während ihrer Elternzeit nutzte. Zum zweiten ging es um Feldmanns Beziehung zur Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden, die für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug sollte er sich dem Verband "wohlwollend" gegenüber verhalten.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die landgerichtliche Entscheidung weitestgehend nicht zu beanstanden. (Beschluss vom 25.10.2023 – 2 StR 186/23). Lediglich die Einziehungsentscheidung bedurfte insoweit der Korrektur, als Feldmann hinsichtlich des im Urteil ausgesprochenen Betrages in Höhe von knapp 6.000 Euro als Gesamtschuldner haftet.

Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess war Feldmann bereits im November vergangenen Jahres mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt worden. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den AWO-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den Ex-Chef der AWO Frankfurt am Main, Jür­gen Rich­ter, im Oktober zu Schadensersatz in Höhe von rund 1,8 Mil­lio­nen Euro verurteilt.

Feldmann hatte bereits am Donnerstag angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen. Dies sei ihm von seinem Anwalt und politischen Freunden geraten worden, heißt es in einer Mitteilung Feldmanns, über die zuerst "hessenschau.de" am Donnerstagabend berichtete. Hintergrund sei, dass es zu seiner Revision keinen Verhandlungstermin gegeben habe. Das LG-Urteil gegen ihn baue ausschließlich auf Hörensagen auf und habe alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgrenzt, erklärte Feldmann. Dies müsse vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

BGH, Beschluss vom 25.10.2023 - 2 StR 186/23

Redaktion beck-aktuell, mm, 10. November 2023 (ergänzt durch Material der dpa).