Nach dem Urteil muss Richter über 1,5 Millionen Euro zahlen. Darüber hinaus wurden er und seine Ehefrau, die ihrerseits eine Führungsposition bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekleidete, gesamtschuldnerisch verpflichtet, Honorare in Höhe von knapp 221.000 EUR zu erstatten (LAG Hessen, Urteil vom 16.10.2023 - 16 Sa 1733/22).
Das Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Richter mit unerlaubten Mittelfreigaben zugunsten des von der Ehefrau geleiteten AWO Kreisverbandes Wiesbaden und rechtsgrundlosen Honoraren für ihn und die Frau, erhebliche Pflichtverletzungen als Geschäftsführer begangen habe. Darüber hinaus habe der Ex-AWO-Chef durch eine selbst genehmigte, überhöhte Ausstattung seines Geschäftsführerpostens so zweckentfremdend gewirtschaftet, dass dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und der AWO in der Folge ein großer Steuerschaden entstanden sei.
Medienberichten zufolge wollen Richter und sein Rechtsanwalt Bernhard Lorenz die Entscheidung nicht akzeptieren. Laut F.A.Z. gab Lorenz an, Richter werde "keinen Cent" zahlen. Da das LAG die Revision nicht zugelassen hat, bleibt dem Ex-Geschäftsführer nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Sollte diese Erfolg haben, könnte die Auseinandersetzung in die nächste Runde gehen.