Freitag, 22.5.2020
Gerichte müssen bei Asylbegehren von Konvertiten Identitätsprägung durch Glauben prüfen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Maßstäbe, anhand derer das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Religion besteht. Danach dürfen die Gerichte bei Asylanträgen von Konvertiten zwar weder eine formale noch eine inhaltliche Glaubensprüfung vornehmen. Sie müssen sich aber davon überzeugen, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung hat. Dies verletze weder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen oder Religionsgemeinschaften noch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Einzelnen.

Mehr lesen