Montag, 29.11.2021
Streit um Zitate: Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe

Die Witwe und Alleinerbin des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl ist im Streit um eine Geldentschädigung wegen Kohl-Zitaten in einem Buch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei grundsätzlich nicht vererblich, so der BGH. In dem Verfahren um Unterlassungsansprüche war die Revision der Witwe, wie auch die des beklagten Verlags, teilweise erfolgreich.

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