Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in der niedersächsischen Corona-Verordnung geregelte Schließung von Klettergärten und Kletterparks vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die vollständige Schließung sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme mehr. Zudem liege eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sport- sowie gegenüber Minigolfanlagen vor.
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