Freitag, 21.5.2021
Bundestag erleichtert kleineren Parteien Zulassung zur Wahl

Der Bundestag hat kleineren Parteien die Zulassung zur Bundestagswahl deutlich erleichtert. Sie müssen nur noch ein Viertel der bisher vorgeschriebenen Unterstützer-Unterschriften vorlegen. Diese Änderung des Bundeswahlgesetzes, die CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam vorgelegt hatten, wurde am Donnerstag ohne Aussprache beschlossen. Der Bundestag trägt damit den Erschwernissen während der Corona-Pandemie Rechnung.

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