Der Streit um den Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer geht weiter. Das Finanzgericht Münster hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Der Bundesfinanzhof hat in dem Fall auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger die Revision zugelassen.
Mehr lesenDie katholischen Kläger, als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, beantragten eine Begrenzung der Kirchensteuer gemäß der Bischöflichen Anordnung zu Kirchensteuerhöchstbeträgen auf 4% des zu versteuernden Einkommens. Das Finanzgericht Münster hat dies abgelehnt und damit die Entscheidung des Finanzamts bestätigt. Die Bischöfliche Anordnung sei nicht geeignet, den begehrten Erlass zu begründen.
Mehr lesenEin Kirchensteuer-Erstattungsüberhang ist auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
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