Der BUND Baden-Württemberg war mit seiner Klage gegen die geplante Altlastensanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen vorerst erfolgreich. Das Verbandsklagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erstrecke sich auch auf die bodenschutzrechtliche Verbindlichkeitserklärung, so das Bundesverwaltungsgericht. Der Streit geht jedoch weiter: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss erneut in der Sache entscheiden.
Mehr lesen