Erhebt ein Kasko-Versicherer konkrete Einwände dagegen, dass ein Fahrzeug den Zustand hatte, den die Parteien, gestützt auf ein Gutachten, dem Vertrag zugrunde gelegt hatten, liegt in der Ablehnung eines Beweisangebots ein Gehörsverstoß. Laut Bundesgerichtshof muss über wirksam bestrittene Anknüpfungstatsachen Beweis erhoben werden. Eine Schätzung dürfe auf dieser Grundlage nicht erfolgen.
Mehr lesenDer Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, um den Unfallgegner zu entlasten. Grundsätzlich sei es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren, betonte der Bundesgerichtshof. Die Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers sei regelmäßig wegen der damit verbundenen Rückstufung nicht zumutbar.
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