Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" an private Kleinanleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG sei auch auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen.
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