Donnerstag, 14.10.2021
Aktienzuteilung im Rahmen US-amerikanischen "Spin-Offs" kein steuerpflichtiger Kapitalertrag

Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" an private Kleinanleger führt nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG sei auch auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen.

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