Dienstag, 15.3.2022
Auch BFH hält Cum/Ex-Geschäfte für strafbar

Die vom Bundesgerichtshof prinzipiell als strafbar eingestuften Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag verstießen auch gegen das Steuerrecht. Das hat der Bundesfinanzhof am Dienstag erstmals klargestellt. Der Vorsitzende Richter Peter Brandis sagte bei einer Pressekonferenz, das Urteil lasse durchaus Zustimmung seines Senats zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennen. Zudem machte er deutlich, dass die Entscheidung der obersten Steuerrichter trotz der unterschiedlichen Konstruktionen dieser Fälle auch für zahlreiche andere verschachtelte Konstellationen gelte.

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