Mittwoch, 26.10.2022
JVA-Beamtin auf Probe wegen Liebesbeziehung mit Strafgefangenem zu Recht entlassen

Eine Justizvollzugsbeamtin in der Probezeit wurde zu Recht entlassen, weil sie eine heimliche Liebesbeziehung mit einem Strafgefangenen eingegangen war und ihn in ihre Wohnung aufgenommen hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Neben Sicherheitsaspekten sei ein solches Verhalten besonders geeignet, das Ansehen des Dienstherrn und der Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten zu schmälern.

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