Freitag, 16.10.2020
Pflegeheimbewohnerin wendet sich erfolgreich gegen Corona-Isolationsanordnung

Die Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Isolierung von Pflegeheimbewohnern. Das Verwaltungsgericht Minden gab jetzt dem Eilantrag einer Frau auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Isolationsanordnung statt. Unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und auf soziale Kontakte sei die Anordnung voraussichtlich rechtswidrig.

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