Dienstag, 15.3.2022
Pressefreiheit kann Weitergabe von Informationen schützen

Recherchiert ein Journalist über ein Marktgerücht zu Kaufangeboten für bestimmte Wertpapiere und gibt dabei gegenüber Dritten preis, dass er darüber berichten wird, kann dies eine verbotene Weitergabe von Insiderinformationen darstellen. Der Europäische Gerichtshof hält dieses Verhalten aber unter Umständen für gerechtfertigt, wenn es für die Ausübung der journalistischen Tätigkeit erforderlich ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

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