Freitag, 19.2.2021
Zahnärzte haben bei Corona-Impfung keine höchste Priorität
Ein Zahnarzt ist vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg mit seinem Eilantrag auf Einordnung in die Gruppe mit höchster Priorität bei dem Anspruch auf Corona-Schutzimpfung am 18.02.2021 gescheitert. Er hatte sich und sein Team einem "besonders" hohen Expositionsrisiko ausgesetzt gesehen. Dem konnte das VG nicht folgen und sah keine Beanstandungsgründe in Bezug auf die Priorisierungseinteilung der Coronavirus-Impfverordnung. Mehr lesen