Montag, 25.4.2022
Für Einbürgerung erforderliche Identitätsklärung auch mittels Zeugenaussagen möglich
Die Ein­bür­ge­rung eines Aus­län­ders in den deut­schen Staats­ver­band setzt unter an­de­rem vor­aus, dass seine Iden­ti­tät und Staats­an­ge­hö­rig­keit ge­klärt sind. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25.03.2022 kön­nen sich hierfür Belege bei einem Feh­len amt­li­cher (Aus­weis-)Do­ku­men­te im Ein­zel­fall auch aus den Er­klä­run­gen und Iden­ti­täts­un­ter­la­gen von Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen im Aus­land er­ge­ben.
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