Die Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband setzt unter anderem voraus, dass seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25.03.2022 können sich hierfür Belege bei einem Fehlen amtlicher (Ausweis-)Dokumente im Einzelfall auch aus den Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen im Ausland ergeben.
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