Ein Medienunternehmen darf Standbilder aus einem privat aufgenommenen Hochwasservideo nicht ohne Zustimmung verwenden. Das LG Frankfurt a.M. entschied: Auch einfache Echtzeitaufnahmen sind als sogenannte Laufbilder urheberrechtlich geschützt.
Mehr lesenEin ehemaliger Landtagsabgeordneter muss Fördermittel, die ihm die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zur Beseitigung von Hochwasserschäden gewährt hat, zurückzahlen. Denn er habe die Mittel in Höhe von rund 300.000 Euro aufgrund unrichtiger Angaben erhalten, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in Magdeburg.
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