Das von der Bundesregierung geplante Heizungsgesetz ist nach Ansicht des Passauer Juraprofessors Meinhard Schröder teilweise verfassungswidrig. Es verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 GG, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte. Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch.
Mehr lesenDie bisherigen Pläne der Ampel-Koalition zum Heizungstausch kosten die Kommunen nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mindestens acht Milliarden Euro. 135.000 kommunale Gebäude müssten bis 2045 mit einer neuen Heizung ausgestattet werden. Um die Auflagen zu erfüllen, entstünden Mehrkosten pro Anlage von je 60.000 Euro.
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